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Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen
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Die Prüfung elektrischer Anlagen ist für alle Unternehmen
zwingend erforderlich.
Ihr Nutzen
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PrüfablaufDie Durchführung der Anlagenprüfung erfolgt nach Vorgaben
der DGUV Vorschrift 3 und der Norm DIN VDE 0105-100.
Bei der Sichtprüfung wird kontrolliert, ob bei der Anlage äußere sicherheitsrelevante Mängel vorhanden sind. Durch Messung elektrischer Werte kontrollieren wir:
Nach bestandener Prüfung erfolgt die Kennzeichnung
durch Anbringen des Prüfsiegels mit Firmenkennung sowie der Angabe des Prüftermins. |
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Rechtliche GrundlagenWelche Vorschriften sind zutreffend? In der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 3 bzw. den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) wird die Prüfung der elektrischen Anlagen geregelt. Weitere anzuwendende Vorschriften sind z.B. die Norm DIN VDE 0105-100. Welche Unternehmen sind betroffen? Alle Unternehmen in Deutschland. Welche Anlagen müssen geprüft werden? Elektrische Installationen in Gebäuden oder Hallen (Übergabestation, Sicherungskasten, fest verlegte Leitungen). Welche Prüffristen sind zu beachten? Jeder Betreiber einer elektrischen Anlage wird durch verschiedene Vorschriften (BetrSichV, UVV, VdS, BGB) dazu verpflichtet, sichere Anlagen zur Verfügung zu stellen. In der DGUV-V 3 §5 ist unter anderem festgelegt, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass die elektrischen Anlagen in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Der Richtwert zur Prüfung elektrischer Anlagen beträgt 4 Jahre. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns einfach. E-Mail: info@ingenieurbuero-maltz.de |
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Dipl.-Ing. Holger G. Maltz Kruppstrasse 253 D 42113 Wuppertal
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